Transport & Führen
Fahrt zum Stand, Hotel, Bahn, Jagd, Nachsuche und der Begriff Führen.
- Mit dem Auto zum Stand: kurzes Verlassen für Tanken oder Essen ist abgedeckt, sofern das Fahrzeug verschlossen und die Waffe nicht erkennbar ist. Mit der Bahn: Die DB-Beförderungsbedingungen schließen Schusswaffen als Handgepäck grundsätzlich aus, mit engen Ausnahmen.Vollständige Antwort lesen