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Bahn, Auto, Pause

TL;DR

Mit dem Auto zum Stand: kurzes Verlassen für Tanken oder Essen ist abgedeckt, sofern das Fahrzeug verschlossen und die Waffe nicht erkennbar ist. Mit der Bahn: Die DB-Beförderungsbedingungen schließen Schusswaffen als Handgepäck grundsätzlich aus, mit engen Ausnahmen.

Auf einen Blick

Worum es geht

Auf dem Weg zum Schießstand, zum Wettkampf oder zum Büchsenmacher passieren Tanken, Essen und manchmal eine Bahnfahrt. Welche Pausen sind unproblematisch, was sagen die Bahn-AGB, und was gilt im Auto?

Was das Gesetz sagt

Wichtige Praxis-Punkte

Häufige Fragen

Darf ich beim Transport zum Stand kurz tanken?

Ja, wenn das Auto verschlossen bleibt, die Waffe nicht von außen erkennbar ist und der Halt kurz bleibt. Die Verwaltungsvorschrift erwähnt Tanken ausdrücklich als zulässige Unterbrechung.

Darf ich auf dem Weg noch beim Bäcker oder Supermarkt halten?

Die Verwaltungsvorschrift nennt nur Tanken und Essen als zulässige Stopps. Andere private Erledigungen sind nicht ausdrücklich abgedeckt. Konservativ ist: kurze Strecke, direkter Weg, andere Erledigungen ohne Waffe machen.

Darf ich Sportwaffen in der Bahn mitnehmen?

In der Regel nein. Die DB-Beförderungsbedingungen schließen Schusswaffen als Handgepäck oder Traglast grundsätzlich aus, mit Ausnahmen nur für bestimmte berechtigte Personen. Wer dennoch mit der Bahn fahren will, muss die jeweils gültigen DB-AGB prüfen und den Veranstalter oder Verein um alternative Logistik bitten.

Was passiert, wenn jemand das Auto am Rastplatz aufbricht?

Es gilt § 37b WaffG: Abhandenkommen ist unverzüglich der Waffenbehörde zu melden. Die Behörde unterrichtet die örtliche Polizei. Folgen für die waffenrechtliche Zuverlässigkeit hängen vom Sachverhalt ab und werden im Einzelfall beurteilt.

Wenn es konkret wird

Wer länger unterwegs ist oder mehrere Stationen plant, sollte die Pause realistisch einschätzen: kurzer Halt mit verschlossenem Fahrzeug ist abgedeckt, längere Pausen oder mehrere Stopps werden schnell zur Auslegungsfrage. Bei Bahnfahrten lohnt der Vorabblick in die DB-AGB, bei Langstreckenfahrten der Vergleich mit alternativen Optionen (Vereinskollege fährt mit). Bei Streit oder Anhörung empfiehlt sich Kontakt zu einem Fachanwalt für Waffenrecht.

Quellen

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