Auslandsreise
EU mit Feuerwaffenpass, Drittland und Flugreise mit Sportwaffe.
- Der Europäische Feuerwaffenpass nach § 32 Abs. 6 WaffG ist innerhalb der EU der zentrale Legitimationsnachweis. Sportschützen dürfen mit Feuerwaffenpass und Reisegrundnachweis bis zu sechs Schusswaffen mitnehmen, Jäger bis zu drei Langwaffen.Vollständige Antwort lesen