Munition
Aufbewahrung und Transport von Munition, Wiederladen und Pulver.
- Patronenmunition für Sportschützen und Jäger ist im Bestand nicht mengenmäßig begrenzt, solange Erwerb und Aufbewahrung den Vorschriften entsprechen. In einem Sicherheitsbehältnis ab Widerstandsgrad 0 darf Munition gemeinsam mit Waffen liegen.Vollständige Antwort lesen