Behörde
Anzeigen, Fristen, Umzug, Kontrollen und ihre Folgen.
- Erwerb und Überlassung erlaubnispflichtiger Schusswaffen sind binnen zwei Wochen anzuzeigen. Verlust oder Diebstahl ist unverzüglich nach Feststellung der Behörde zu melden.Vollständige Antwort lesen