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Munition Aufbewahrung und Transport

TL;DR

Patronenmunition für Sportschützen und Jäger ist im Bestand nicht mengenmäßig begrenzt, solange Erwerb und Aufbewahrung den Vorschriften entsprechen. In einem Sicherheitsbehältnis ab Widerstandsgrad 0 darf Munition gemeinsam mit Waffen liegen.

Auf einen Blick

Worum es geht

Munition ist nicht nur Zubehör. Sie ist erlaubnispflichtig, wenn sie nicht ausdrücklich freigestellt ist, und sie hat eigene Aufbewahrungsregeln. Wer wiederladen will, kommt zusätzlich mit dem Sprengstoffrecht in Berührung.

Was das Gesetz sagt

Wichtige Praxis-Punkte

Häufige Fragen

Müssen Waffe und Munition zu Hause getrennt aufbewahrt werden?

In einem Sicherheitsbehältnis ab Widerstandsgrad 0 nicht. Außerhalb solcher Behältnisse braucht erlaubnispflichtige Munition mindestens ein Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss. Bei Bestandsschutz-Schränken (alte A- oder B-Schränke) ist die Behördenpraxis uneinheitlich. Klärung mit der eigenen Waffenbehörde wird empfohlen.

Muss Munition beim Transport in einem eigenen Koffer sein?

Bundesrechtlich nicht zwingend. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG verlangt Nichtschussbereitschaft der Waffe, also keine Munition in Magazin, Trommel oder Lager. Im selben Transportkoffer kann Munition daneben liegen. Bei Flugreisen, Bahn oder Wettkämpfen können strengere Regeln gelten.

Wie viel Munition darf ich zu Hause haben?

Das WaffG gibt für private erlaubnispflichtige Patronenmunition keine allgemeine Höchstmenge vor. Maßgeblich ist die Erwerbs- und Besitzberechtigung (WBK-Eintrag, Munitionserwerbsschein, Jäger-Erleichterung) und die sichere Aufbewahrung. Anders ist es bei Pulver und Zündmitteln, dort gelten Mengen aus dem Sprengstoffrecht.

Was gilt bei Munition im Flugzeug?

Die IATA erlaubt bis zu 5 kg Munition im aufgegebenen Gepäck, kein Handgepäck, mit Anmeldung bei der Airline. Eurowings und Lufthansa konkretisieren das in ihren Bedingungen, oft mit Vorab-Registrierung und 120 Minuten früherem Check-in.

Wenn es konkret wird

Bei Wiederladen, Aufbewahrung größerer Mengen oder Auslandsreise mit Munition kommt schnell Sprengstoffrecht und EU-Recht ins Spiel. Bei konkreten Fragen hilft die zuständige Waffenbehörde, bei Wiederladen zusätzlich die für Sprengstoffrecht zuständige Stelle (in Hessen das Regierungspräsidium). Bei Streit oder Beanstandung empfiehlt sich Kontakt zu einem Fachanwalt für Waffenrecht.

Quellen

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