Auf einen Blick
- Der Europäische Feuerwaffenpass nach § 32 Abs. 6 WaffG ist innerhalb der EU der zentrale Legitimationsnachweis.
- Sportschützen dürfen mit Feuerwaffenpass und Reisegrundnachweis bis zu sechs Schusswaffen mitnehmen, Jäger bis zu drei Langwaffen.
- Der Feuerwaffenpass ersetzt nicht die Einfuhrgenehmigung des Ziellands, die in einigen Mitgliedstaaten zusätzlich erforderlich ist.
Worum es geht
Wer Sport- oder Jagdwaffen für eine kurze EU-Reise mitnehmen will, braucht den Europäischen Feuerwaffenpass und einen Reisegrundnachweis (Wettkampfeinladung, Jagdeinladung). Was im Detail gilt, hängt vom Reiseziel ab.
Was das Gesetz sagt
- Der Europäische Feuerwaffenpass ist nach § 32 Abs. 6 WaffG für Personen vorgesehen, die zum Besitz von Schusswaffen oder Munition der Kategorien A 1.2 bis C berechtigt sind und diese in andere Mitgliedstaaten mitnehmen wollen.
- Sportschützen dürfen mit Feuerwaffenpass und Reisegrundnachweis bis zu sechs Schusswaffen der Kategorien B oder C und dafür bestimmte Munition mitnehmen (§ 32 Abs. 3 WaffG).
- Jäger dürfen mit Feuerwaffenpass und Reisegrundnachweis bis zu drei Langwaffen der Kategorie C und dafür bestimmte Munition mitnehmen (§ 32 Abs. 3 WaffG).
- Die Mitnahme zu anderen Zwecken oder mit höheren Stückzahlen kann eine zusätzliche Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 oder Abs. 1a WaffG erfordern.
- In einigen Mitgliedstaaten ist vor Einreise eine Einfuhrzustimmung einzuholen, auch wenn der Feuerwaffenpass vorliegt.
Wichtige Praxis-Punkte
- Antrag auf den Feuerwaffenpass läuft über die zuständige Waffenbehörde am Wohnort, in Hessen über waffe-digital.hessen.de oder die örtliche Behörde.
- Reisegrundnachweis: Wettkampfausschreibung, Vereinseinladung, Jagdeinladung mit Datum und Ort. Ohne Nachweis greift die Erleichterung nicht.
- Der Feuerwaffenpass listet die mitnahmeberechtigten Waffen einzeln auf. Eine Waffe, die nicht eingetragen ist, fällt nicht unter die Erleichterung.
- Bei Aufenthalt in Schengen-Staaten ohne EU-Mitgliedschaft (Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein) kann der Feuerwaffenpass weiter relevant sein, aber die nationalen Einfuhrregeln des Reiselands gelten zusätzlich.
- Beim Transport im Ausland gelten die Sicherungs- und Transportregeln des Reiselands. Verschlossener Waffenkoffer und ungeladener Zustand sind in der Regel überall Grundvoraussetzung.
Häufige Fragen
Reicht der Feuerwaffenpass alleine für eine EU-Reise?
In vielen Mitgliedstaaten ja, in einigen nicht. Manche Staaten verlangen zusätzlich eine Einfuhrzustimmung oder Anmeldung vorab. Vor Reiseantritt sollte die Botschaft oder das Innenministerium des Reiselands kontaktiert werden.
Welche Munitionsmenge darf ich mitnehmen?
Maßgeblich sind sowohl deutsche Vorschriften (für die Ausreise) als auch die des Reiselands (für die Einreise). Bei Flugreisen gilt zusätzlich IATA: bis zu 5 kg Munition im aufgegebenen Gepäck.
Brauche ich für jede Reise einen neuen Feuerwaffenpass?
Nein. Der Feuerwaffenpass ist auf fünf Jahre befristet und kann verlängert werden. Bei jeder Reise brauchen Sie aber einen aktuellen Reisegrundnachweis.
Was passiert, wenn der Pass abgelaufen ist?
Ohne gültigen Feuerwaffenpass greift die Erleichterung des § 32 Abs. 3 WaffG nicht. Dann gelten die strengeren Regeln des § 32 Abs. 1 WaffG, die in der Regel eine vorherige Erlaubnis voraussetzen.
Wenn es konkret wird
Bei Reisen ins europäische Ausland lohnt sich die Vorabklärung mit dem Veranstalter, dem Verband (BDS, DSB, Landesjagdverband) und der zuständigen deutschen Waffenbehörde. Die Liste der EU-Erleichterungen ändert sich gelegentlich. Bei Schwierigkeiten an der Grenze oder Beschlagnahmen empfiehlt sich Kontakt zu einem Fachanwalt für Waffenrecht.