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EU mit Feuerwaffenpass

TL;DR

Der Europäische Feuerwaffenpass nach § 32 Abs. 6 WaffG ist innerhalb der EU der zentrale Legitimationsnachweis. Sportschützen dürfen mit Feuerwaffenpass und Reisegrundnachweis bis zu sechs Schusswaffen mitnehmen, Jäger bis zu drei Langwaffen.

Auf einen Blick

Worum es geht

Wer Sport- oder Jagdwaffen für eine kurze EU-Reise mitnehmen will, braucht den Europäischen Feuerwaffenpass und einen Reisegrundnachweis (Wettkampfeinladung, Jagdeinladung). Was im Detail gilt, hängt vom Reiseziel ab.

Was das Gesetz sagt

Wichtige Praxis-Punkte

Häufige Fragen

Reicht der Feuerwaffenpass alleine für eine EU-Reise?

In vielen Mitgliedstaaten ja, in einigen nicht. Manche Staaten verlangen zusätzlich eine Einfuhrzustimmung oder Anmeldung vorab. Vor Reiseantritt sollte die Botschaft oder das Innenministerium des Reiselands kontaktiert werden.

Welche Munitionsmenge darf ich mitnehmen?

Maßgeblich sind sowohl deutsche Vorschriften (für die Ausreise) als auch die des Reiselands (für die Einreise). Bei Flugreisen gilt zusätzlich IATA: bis zu 5 kg Munition im aufgegebenen Gepäck.

Brauche ich für jede Reise einen neuen Feuerwaffenpass?

Nein. Der Feuerwaffenpass ist auf fünf Jahre befristet und kann verlängert werden. Bei jeder Reise brauchen Sie aber einen aktuellen Reisegrundnachweis.

Was passiert, wenn der Pass abgelaufen ist?

Ohne gültigen Feuerwaffenpass greift die Erleichterung des § 32 Abs. 3 WaffG nicht. Dann gelten die strengeren Regeln des § 32 Abs. 1 WaffG, die in der Regel eine vorherige Erlaubnis voraussetzen.

Wenn es konkret wird

Bei Reisen ins europäische Ausland lohnt sich die Vorabklärung mit dem Veranstalter, dem Verband (BDS, DSB, Landesjagdverband) und der zuständigen deutschen Waffenbehörde. Die Liste der EU-Erleichterungen ändert sich gelegentlich. Bei Schwierigkeiten an der Grenze oder Beschlagnahmen empfiehlt sich Kontakt zu einem Fachanwalt für Waffenrecht.

Quellen

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