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Tresor und Aufbewahrung

TL;DR

Erlaubnispflichtige Schusswaffen müssen ungeladen in einem Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-1 mindestens Widerstandsgrad 0 aufbewahrt werden. Die zulässige Anzahl Lang- und Kurzwaffen hängt vom Widerstandsgrad und Gewicht des Tresors ab.

Auf einen Blick

Worum es geht

Wer Waffen besitzt, muss sie so aufbewahren, dass sie nicht abhandenkommen und Dritte nicht unbefugt zugreifen können. Welcher Tresor reicht, hängt von Anzahl, Art und Gewicht ab.

Was das Gesetz sagt

Welcher Tresor wie viele Waffen

Widerstandsgrad Gewicht Langwaffen Kurzwaffen Munition
0 unter 200 kg unbegrenzt bis zu 5 zusätzlich erlaubt
0 ab 200 kg unbegrenzt bis zu 10 zusätzlich erlaubt
I beliebig unbegrenzt unbegrenzt erlaubt

Munition allein lässt sich ohne Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-1 mindestens in einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertigem Verschluss aufbewahren (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 AWaffV).

Wichtige Praxis-Punkte

Häufige Fragen

Darf Munition im selben Tresor liegen wie die Waffen?

Ja, in einem Sicherheitsbehältnis mindestens Widerstandsgrad 0 ist die gemeinsame Aufbewahrung zulässig (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 AWaffV). Bei alten A- oder B-Schränken im Bestandsschutz fordert manche Behörde dagegen Trennung; die bayerische Polizei formuliert das ausdrücklich. Hier ist die Rechtslage uneinheitlich, Klärung mit der eigenen Waffenbehörde wird empfohlen.

Gilt mein alter A- oder B-Schrank weiter?

Ja, wenn er vor dem 6. Juli 2017 rechtmäßig genutzt wurde und die Nutzung aufrechterhalten ist (§ 36 Abs. 4 WaffG). Mitnutzen darf nur, wer in häuslicher Gemeinschaft lebt und selbst berechtigt ist. Beim Tausch des Behältnisses entfällt der Bestandsschutz, dann gilt Widerstandsgrad 0 als Mindeststandard.

Reicht ein Schrank nach DIN/EN 14450 (S1, S2)?

Für neue Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Waffen nicht. § 13 AWaffV verweist auf DIN/EN 1143-1 und damit auf Widerstandsgrad 0 oder höher. Behältnisse nach DIN/EN 14450 sind seit 2017 für die Hauptaufbewahrung nicht mehr zugelassen.

Wenn es konkret wird

Bei Fragen zur konkreten Tresor-Klassifizierung, zur Anerkennung im Bestandsschutz oder zur Aufbewahrung in besonderen Wohnsituationen entscheidet die zuständige Waffenbehörde im Einzelfall. In Hessen läuft das Online-Verfahren über waffe-digital.hessen.de, im Kreis Bergstraße direkt mit der Anzeige über die Aufbewahrung. Bei Streitfällen oder behördlicher Beanstandung empfiehlt sich Kontakt zu einem Fachanwalt für Waffenrecht.

Quellen

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