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Nachsuche

TL;DR

Bei Nachsuche und Wildfolge dürfen Jäger die Schusswaffe revierübergreifend führen, wenn die Voraussetzungen des Landesjagdrechts erfüllt sind. Bayern, Hessen und NRW regeln Anerkennung von Schweißhundführern und Wildfolge unterschiedlich.

Auf einen Blick

Worum es geht

Wenn beschossenes Wild flüchtig wird und über die Reviergrenze geht, müssen anerkannte Nachsuchengespanne oder geeignete Hundeführer fremde Reviere betreten dürfen. Die Voraussetzungen unterscheiden sich nach Bundesland.

Was das Gesetz sagt

Wichtige Praxis-Punkte

Häufige Fragen

Darf ich als Jäger ohne Schweißhundführer-Anerkennung selbst nachsuchen?

Im eigenen Revier ja, im fremden Revier nicht ohne Erlaubnis des Berechtigten. Die Wildfolge ist landesrechtlich geregelt und setzt in der Regel Benachrichtigung und brauchbaren Jagdhund voraus.

Wer haftet bei Wildfolge oder Nachsuche?

Das ist eine zivilrechtliche Frage und in den ausgewerteten waffenrechtlichen Quellen nicht abschließend geregelt. Bei Schäden durch Wild oder durch Eingriff während der Nachsuche ist Rücksprache mit dem Jagdpächter und der Versicherung sinnvoll.

Was ist mit Nachsuche im Nachbarbundesland?

Hier wirken zwei Landesrechte zusammen, jeweils mit eigenen Anerkennungs- und Wildfolge-Regeln. Anerkannte Schweißhundführer sind in der Regel nicht automatisch in jedem Bundesland anerkannt.

Darf ich die Waffe geladen tragen, während ich der Schweißspur folge?

Bei aktiver Nachsuche, wenn das Wild jederzeit angetroffen werden kann und Erlegung erforderlich werden kann, ist das innerhalb der jagdlichen Tätigkeit gedeckt. Auf dem Weg zur Nachsucheposition oder beim Wechsel zwischen Suchgebieten gilt die normale Trennung von schussbereit und nicht schussbereit.

Wenn es konkret wird

Nachsuche und Wildfolge sind länderspezifisch und im Detail nicht trivial. Anerkannte Schweißhundführer kennen die Lage in ihrer Region am besten. Bei strittigen Fällen, Schadensereignissen oder Anhörungen empfiehlt sich Kontakt zu einem Fachanwalt für Jagd- und Waffenrecht oder zur unteren Jagdbehörde.

Quellen

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