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Jagd-Transport

TL;DR

Jäger dürfen Jagdwaffen ohne Waffenschein zur befugten Jagdausübung führen. Auf dem Weg von der Wohnung ins Revier und zurück darf die Waffe zugriffsbereit sein, aber nie schussbereit (geladen).

Auf einen Blick

Worum es geht

Das Waffengesetz behandelt Jäger im Rahmen der Jagdausübung anders als Sportschützen. § 13 Abs. 6 WaffG enthält eine eigene Erlaubnis zum Führen, allerdings nur im engen Zusammenhang mit der Jagd.

Was das Gesetz sagt

Wichtige Praxis-Punkte

Häufige Fragen

Darf die Jagdwaffe auf dem Weg ins Revier zugriffsbereit auf der Rückbank liegen?

Ja, solange sie nicht geladen ist und der Zweck Jagdausübung, Jagdhundeausbildung, Jagdschutz oder Forstschutz ist. Die Verwaltungsvorschrift nennt zugriffsbereites Führen ohne Futteral als zulässig im Bezug zur Jagd.

Darf die geladene Waffe im Fahrzeug zwischen zwei Hochsitzen liegen?

Nein. Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine geladene Jagdwaffe im Fahrzeug auch im Revier nicht durch § 13 Abs. 6 WaffG gedeckt ist. Die Privilegierung gilt nur für nicht schussbereites Führen.

Was gilt bei der Drückjagd an der Sammelstelle?

Bundesrechtlich ist die Schwelle die befugte Jagdausübung im Sinne von § 13 Abs. 6 WaffG. Im Revier kann die Jagdwaffe geführt und geschossen werden, an Sammelstellen und im Wartebetrieb gilt mindestens Nichtschussbereitschaft. Für Detailfragen zu Streckenlegen oder gemeinsamer Fahrt gibt es keine bundeseinheitliche Detailregel.

Darf ich nach der Jagd mit der Waffe noch tanken oder einkaufen?

Tanken ist als kurzer Halt im Rahmen der Heimfahrt von der Jagd in der Verwaltungsvorschrift abgedeckt. Längere private Erledigungen wie Einkauf sind nicht eindeutig vom Jagdzweck umfasst. Sicherer Weg: ungeladen, zurück nach Hause, dann ohne Waffe weitere Wege.

Wenn es konkret wird

Bei Fragen zur konkreten Reviergrenze, zum Übergang von Jagdausübung zu privatem Weg oder zum Verhalten bei mehrtägigen Jagden mit Übernachtung empfiehlt sich Kontakt zur unteren Jagdbehörde oder zum Hegering. Bei Beanstandung oder Anhörung empfiehlt sich Kontakt zu einem Fachanwalt für Waffen- und Jagdrecht.

Quellen

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