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Kontrollen und was passiert

TL;DR

Die Behörde darf die sichere Aufbewahrung kontrollieren und kann auch unangekündigt erscheinen. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren betreten werden.

Auf einen Blick

Worum es geht

Wer waffenrechtliche Erlaubnisse hat, muss damit rechnen, dass die Behörde überprüft, ob die Aufbewahrung tatsächlich den Vorgaben entspricht. Was darf die Behörde, was passiert bei Beanstandungen?

Was das Gesetz sagt

Wichtige Praxis-Punkte

Häufige Fragen

Wie oft kommt die Behörde?

Es gibt keine bundesweite Frequenz. Die Behörden entscheiden nach Einzelfall. § 4 Abs. 3 WaffG verlangt zusätzlich eine regelmäßige, mindestens dreijährliche Prüfung der Zuverlässigkeit. Aufbewahrungskontrollen sind davon getrennt.

Muss ich die Behörde reinlassen?

Bei Vorlage des Dienstausweises und mit Bezug auf § 36 Abs. 3 WaffG: ja, in den Aufbewahrungsraum. Wohnräume dürfen Sie verweigern, sofern keine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt.

Was passiert bei einem Verstoß?

Möglich sind: Anhörung mit Frist zur Stellungnahme, Auflagen nach § 36 Abs. 6 WaffG, Bußgeld nach § 53 WaffG, Widerruf der Erlaubnis nach § 45 WaffG mit Folgemaßnahmen nach § 46 WaffG. Bei Strafbarkeit zusätzlich Strafverfahren nach § 52 WaffG.

Was sollte ich bei Beanstandung tun?

Erstens: Ruhig bleiben und nichts unkoordiniert nach außen kommunizieren. Zweitens: Die Anhörungsfrist nutzen, am besten mit Fachanwalt für Waffenrecht. Drittens: Mängel beheben und das dokumentieren. Eine kooperative Haltung verbessert die Prognose.

Wenn es konkret wird

Bei drohender Anhörung, Bußgeld oder Widerruf empfiehlt sich umgehender Kontakt zu einem Fachanwalt für Waffenrecht, bevor schriftliche Erklärungen abgegeben werden. Die Frist zur Stellungnahme ist meist eng, oft 14 Tage. Wer Mängel sofort behebt und dokumentiert, hat in der Regel bessere Chancen.

Quellen

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