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Nicht-EU und Drittland

TL;DR

Bei Reisen in Nicht-EU-Staaten ist die Mitnahme von Waffen oder Munition unaufgefordert beim Zoll anzumelden. Schweiz und Norwegen sind keine EU-Mitgliedstaaten, der Feuerwaffenpass kann dort weiter relevant sein.

Auf einen Blick

Worum es geht

Wer mit Sport- oder Jagdwaffen außerhalb der EU reist, muss zwei Rechtsräume gleichzeitig beachten: deutsches Ausreiserecht und das Recht des Ziellands. Bei Rückkehr nach Deutschland kommt die Zollanmeldung dazu.

Was das Gesetz sagt

Wichtige Praxis-Punkte

Häufige Fragen

Brauche ich für die Schweiz einen Feuerwaffenpass?

Die Schweiz ist Schengen-, aber kein EU-Mitglied. Hessen weist darauf hin, dass der Feuerwaffenpass als Legitimationsnachweis im Reisekontext weiter relevant sein kann. Zusätzlich gelten Schweizer Einfuhrregeln (Voranmeldung, Sportausweis, Jagdeinladung). Ohne Vorabklärung mit dem Schweizer Zoll kein Reisestart.

Was gilt für Reisen ins UK seit dem Brexit?

Das UK ist seit dem Brexit Drittland. Eigene britische Einfuhrgenehmigungen sind erforderlich. Bei Wiedereinreise nach Deutschland gelten deutsche Drittland-Zollregeln.

Was passiert, wenn ich den Zoll bei Wiedereinreise nicht informiere?

Der Zoll weist darauf hin, dass Nichtbeachtung zur Einleitung eines Strafverfahrens und zur Beschlagnahme der eingeführten Gegenstände führen kann. § 52 WaffG enthält Straftatbestände für unerlaubtes Verbringen oder Mitnehmen.

Reicht der deutsche Feuerwaffenpass im außereuropäischen Ausland?

Nein. Der Feuerwaffenpass gilt für die Mitnahme innerhalb der EU. In Drittländern gelten ausschließlich nationale Einfuhrregeln. Der Pass dient höchstens als Identifikationsnachweis, nicht als Genehmigung.

Wenn es konkret wird

Drittlandreisen mit Waffen erfordern Wochen Vorlauf, idealerweise mit Hilfe des Veranstalters oder Verbands. Konkrete Fragen zur Zollanmeldung beantwortet das Hauptzollamt. Bei Schwierigkeiten an der Grenze oder bei Beschlagnahme empfiehlt sich umgehender Kontakt zu einem Fachanwalt für Waffenrecht und gegebenenfalls einem Anwalt im Reiseland.

Quellen

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