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Wesentliche Teile und Schlüssel

TL;DR

Verschluss, Lauf, Gehäuse und Griffstück gelten als wesentliche Teile und stehen der Schusswaffe rechtlich gleich. Wesentliche Teile sind so aufzubewahren wie die zugehörige Waffe, also im Sicherheitsbehältnis.

Auf einen Blick

Worum es geht

Wer den Verschluss aus der Waffe nimmt, hat noch immer ein wesentliches Teil im Haus. Und ein Tresor ist nur so sicher wie der Schlüssel oder Code, mit dem er sich öffnen lässt.

Was das Gesetz sagt

Wichtige Praxis-Punkte

Häufige Fragen

Reicht es, den Verschluss separat im Tresor zu lagern und die Waffe außerhalb?

Nein. Der Verschluss ist ein wesentliches Teil und steht der Waffe gleich. Beide Teile sind nach § 36 WaffG und § 13 AWaffV im Sicherheitsbehältnis aufzubewahren. § 13 Abs. 3 AWaffV regelt nur, dass wesentliche Teile bei der Zählung der Waffen außer Betracht bleiben, wenn aus ihnen keine schussfähige Waffe zusammengefügt werden kann.

Wo darf der Tresor-Schlüssel hin?

Nach OVG NRW in einem Behältnis, das selbst dem Sicherheitsniveau der gelagerten Waffen entspricht. In der Praxis heißt das: ein zweiter, gleichwertiger Tresor oder eine andere gleichwertige Sicherung. Hessen sah hier zunächst weniger streng. Hier ist die Rechtslage uneinheitlich, Klärung mit der eigenen Waffenbehörde wird empfohlen.

Darf der Ehepartner ohne eigene WBK den Tresor-Code kennen?

Nein, soweit der Ehepartner selbst keine waffenrechtliche Berechtigung hat. § 13 Abs. 8 AWaffV erlaubt gemeinschaftliche Aufbewahrung nur durch berechtigte Personen in häuslicher Gemeinschaft. Hessen, NRW und der Kreis Bergstraße verlangen explizit, dass auch Ehepartner und Mitbewohner ohne Berechtigung keinen Zugriff haben.

Wenn es konkret wird

Bei Streit um Schlüsselaufbewahrung, getrennte Verwahrung wesentlicher Teile oder Mitnutzung durch nicht berechtigte Personen entscheidet die zuständige Waffenbehörde im Einzelfall, im Streitfall ein Verwaltungsgericht. Bei drohender Beanstandung oder Widerruf empfiehlt sich frühzeitiger Kontakt zu einem Fachanwalt für Waffenrecht.

Quellen

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