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Was ist § 14 WaffG?

TL;DR

§ 14 ist der Paragraph im Waffengesetz, der regelt, unter welchen Bedingungen Sportschütz:innen Waffen erwerben dürfen.

§ 14 WaffG ist die rechtliche Grundlage für jede Waffenbesitzkarte (WBK), die du als Sportschütz:in brauchst. Er sagt im Kern: du darfst eine Waffe besitzen, wenn du sie für den Schießsport regelmäßig brauchst — und das musst du nachweisen.

Die vier Säulen

Damit du eine WBK nach § 14 bekommst, müssen vier Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:

  1. Bedürfnis: regelmäßiges Sportschießen (18 Trainings pro 12 Monate ODER mindestens 1 pro Monat).
  2. Sachkunde: bestandene Prüfung über Waffenrecht, Munitionskunde und sicheren Umgang.
  3. Eignung: kein relevanter Eintrag im Führungszeugnis, geistige und gesundheitliche Eignung (geregelt in § 6 WaffG).
  4. Vereinsmitgliedschaft: mindestens 12 Monate ununterbrochen in einem anerkannten Schützenverein vor dem ersten Antrag.

Fehlt eine Säule, wird der Antrag abgelehnt — die Behörde hat hier kein Ermessen.

Wie unterscheidet sich § 14 von anderen Paragraphen?

Dein Antrag läuft unter § 14, weil du sportlich schießt. RangeCompanion ist auf diesen Paragraphen ausgelegt — die Compliance-Engine prüft genau die Voraussetzungen, die § 14 verlangt.

Was, wenn ich Jäger:in und Sportschütz:in bin?

Du brauchst zwei separate Bedürfnis-Nachweise: einen jagdrechtlichen (über den Jagdschein) und einen sportlichen (nach § 14). Die Waffen werden auf der WBK nach dem Verwendungszweck eingetragen, das hat Folgen für das Kontingent.

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Quellen

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